Jamba Abos für Minderjährige unzulässig
Das Amtsgericht in Berlin-Mitte hat in seiner aktuellen Urteilsverkündung ( Az. 12 C 52/08 ) einem Familienvater Recht gegeben. Der Vater hatte seinen drei Kinder jeweils ein Handy mit Vertrag zur gekauft, um seine Kinder immer erreichen zu können. Eine Tochter hatte über dieses Handy ein Jamba-Klingelton-Abo abgeschlossen, dies allerdings ohne Wissen des Vaters. Nach erfolglosem Widerspruch gegen die Jamba-Klingelton-Abo Rechnung, klagt der Mann beim Amtsgericht in Berlin.
Das Amtsgericht in Berlin-Mitte entschied grundsätzlich, dass Klingelton-Abos, die von Minderjährigen über Mobilfunkverträge der Eltern abgeschlossen werden, nicht rechtsgültig sind. Allerdings nur solange, wie der Vertrag nicht auf den Namen des Kindes läuft.
Das Gericht entschied, dass Jamba es sich zu leicht mache und nicht bei einem Vertragsabschluss per SMS, der sehr anonym ist, darauf vertrauen könne, dass die Kosten problemlos über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden können. Das Gericht verweigert Jamba jegliche Ansprüche gegen die Tochter und den Vater.
Das Urteil ist in soweit interessant, da keine Berufung eingelegt werden kann. Somit sollten alle Betroffenen ihr Recht auf Widerspruch prüfen.